WOLFSLEHNER  GmbH    

Energiesysteme für die Zukunft

RAUS AUS ÖL UND GAS“
UND SANIERUNGSOFFENSIVE 2023


Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch 2023 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Förderungsaktion soll Betrieben und Privaten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren, wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität 2040.



"raus aus Öl und Gas" für Private 2023


Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private 2023  erläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.

Ab 01.01.2023 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2023 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden, anerkannt werden können.

Hier geht es zur Online-Registrierung „raus aus Öl und Gas“ für Private.



Jetzt Heizkessel tauschen und bis zu € 10.500,– in Summe sichern:


€ 3.000,– Landesförderung
€ 7.500,– Bundesförderung

Tauschen Sie Ihren alten Gas-/Ölkessel und sichern Sie sich bis zu € 10.500,–
an Förderungen. Setzen Sie auf erneuerbare Energie, sparen Sie viel Geld
und schützen wir unsere Umwelt.


„Die Zukunft liegt in erneuerbarer
Energie, die aus der Nähe kommt.
Erneuerbar, regional und unabhängig.
Darum fördern wir Ihren Umstieg –
unserer Umwelt und Ihrem Haushaltsbudget
zuliebe!“

 

LANDESFÖRDERUNG

Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema. Mit der NÖ Wohnbauförderung ist es jetzt noch leichter, Geld und Energie zu sparen, denn für den Austausch von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe oder von ineffizienten Heizungsanlagen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern und auf Fernwärmeanschlüsse aus erneuerbaren Quellen können Sie nun einen Direktzuschuss erhalten.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Förderung beantragen zu können?

  • Ein Antrag kann nur von einer natürlichen Person (Privathaushalt) gestellt werden.
  • Das Wohnhaus, dessen Heizungsanlage gefördert wird, muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
  • Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden. Siehe „Beilage NÖ Raus aus Öl–Bonus“
  • Diese Maßnahme wird bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. bei fertiggestellten Reihenhäusern gefördert.


Was wird gefördert?

Der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind
Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe, die der österreichischem Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 entsprechen.
Pelletsheizanlagen
Hackgutheizanlagen
Stückholzkessel mit Pufferspeicher
Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung


elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben.
Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z. B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten.
– Luft/Wasserwärmepumpen
– Sole/Wasserwärmepumpen
– Wasser/Wasserwärmepumpen
– Wärmepumpe mit Direktverdampfung

Liste der förderfähigen Wärmepumpen:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Uebergeordnete_Dokumente/UEbersicht_Waermepumpen_EHPA.pdf

Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 80 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Zuschuss in der Höhe von 20 % der anerkannten Investitionskosten,
bis zu € 3.000,– (bei Ersatz von Allesbrennern bis zu € 1.000,–) als
einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss unter bestimmten
Fördervoraussetzungen, u. a. Hauptwohnsitz, nachweisliche
Entsorgung der alten Heizungsanlage. Keine Doppelförderung aus
Landesmitteln (z. B. Eigenheimsanierung).

Förderung des Bundes:
Holen Sie sich auch zusätzlich die Förderung des Bundes von
bis zu € 7.500,– unter www.raus-aus-öl.at
Für alle Förderanträge ab dem 12.9.2022 wird zusätzlich beim Austausch
eines gasbetriebenes Heizungssystem ein „Raus aus Gas“ Bonus in der
Höhe von 2.000 Euro vergeben.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Förderbar sind Heizungsanlagen, die ab 1. Jänner 2023 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden.
Ansuchen können online beantragt werden.
Das Online-Ansuchen kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage eingebracht werden.
Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

Welche Unterlagen sind notwendig und wie erfolgt das Ansuchen?

Das Ansuchen mit eingescannter und hochgeladener Beilage (NÖ Raus aus Öl-Bonus) ist online zu stellen: www.noe.gv.at/heizkesseltausch.

BUNDESFÖRDERUNG

Hier erfahren Sie sämtliche Details zur Förderungsaktion „raus aus Öl“ des Bundes: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel.html

Hier kommen Sie direkt zur Online-Registrierung „raus aus Öl“ für Private 2023: www.meinefoerderung.at/webprivate/hzt

Für etwaigen Fragen zur Förderungsaktion des Bundes steht Ihnen das Serviceteam „raus aus Öl“ zur Verfügung.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 I 1092 Wien
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-264
E-Mail: sanierung@kommunalkredit.at